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   BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05   

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https://dejure.org/2006,627
BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05 (https://dejure.org/2006,627)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 10 C 9.05 (https://dejure.org/2006,627)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 (https://dejure.org/2006,627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 72 Abs. 1, Art. 84 Abs. 1; BBodSchG § 24; GebVO BW (F. 1993) mit Anlage (GbVerz) Tarifziffer 1. 12. 8
    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; Kostenbegriff; Auslagen; Verwaltungsgebühren; Sperrwirkung gegenüber Landesrecht; Gebührenhoheit der Länder; Amtshandlung; Gebührenfreiheit; Grundsatz der Normenklarheit; Bestimmtheit von ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 72 Abs. 1, Art. 84 Abs. 1
    Altlastensanierung; Amtshandlung; Annexkompetenz; Auslagen; Besprechung; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen; Bodenschutz; Gebührenfreiheit; Gebührenhoheit der Länder; Gefahrenabwehr; Gespräch; Grenzen der gerichtlichen Rechtskontrolle; Grundsatz der Normenklarheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Verwaltungshandelns als kostenfreien Behördenkontakt oder als gebührenpflichtiges Behördenhandeln; Zahlung einer Verwaltungsgebühr aufgrund von Besprechungen über die Sanierung von Bodenverunreinigungen; Voraussetzungen einer gebührenpflichtigen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Normenklarheit von Gebührenregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht; Verwaltungsgebühren - Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; Kostenbegriff; Auslagen; Verwaltungsgebühren; Sperrwirkung gegenüber Landesrecht; Gebührenhoheit der Länder; Amtshandlung; Gebührenfreiheit; Grundsatz der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren vor Maßnahmen im Vorfeld von Sanierungsanordnungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebühren für Besprechungen im bodenschutzrechtlichen Verfahren

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Besprechungsgebühren im Bodenschutzrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 222
  • NVwZ 2006, 1413
  • DVBl 2006, 1520
  • DÖV 2007, 123
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Abgabenrechts nimmt ihr allerdings noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 1 BvR 334/61 BVerfGE 21, 209 ; vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84 BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 1 BvR 243/86 BVerfGE 79, 106 ).

    Die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verlangen, dass grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar formuliert sein müssen, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 1 BvL 19/76 BVerfGE 52, 1 ; ähnlich Beschlüsse vom 22. Juni 1977 1 BvR 799/76 BVerfGE 45, 400 und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04

    Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Aus dieser Erwägung heraus Gebührenfreiheit für bestimmte Teilbereiche einzuführen und diese von den gebührenpflichtigen Amtshandlungen abzugrenzen, ist Aufgabe des Gebührengesetzgebers, dem insoweit im Rahmen des verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzips ein politischer Handlungsspielraum zukommt (vgl. zur Abgrenzung des Begriffs der Amtshandlung auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Dezember 2005 5 N 3851/04 NVwZ-RR 2006, 448 ).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Sie wird aber missverstanden, wenn dabei nicht mit in den Blick genommen wird, dass der Gebührenpflichtige erkennen können muss, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolgt (so BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9 12/98 BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verlangen, dass grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar formuliert sein müssen, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 1 BvL 19/76 BVerfGE 52, 1 ; ähnlich Beschlüsse vom 22. Juni 1977 1 BvR 799/76 BVerfGE 45, 400 und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84 a.a.O.).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verlangen, dass grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar formuliert sein müssen, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 1 BvL 19/76 BVerfGE 52, 1 ; ähnlich Beschlüsse vom 22. Juni 1977 1 BvR 799/76 BVerfGE 45, 400 und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Die Formel, wonach eine Grenze für die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe erst dann überschritten werde, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch Behörden und Gerichte ausschließen (so z.B. Beschlüsse vom 15. November 1995 BVerwG 11 B 72.95 juris Rn. 5 und vom 10. April 2000 BVerwG 11 B 61.99 juris Rn. 10), beschreibt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit in der Tat zutreffend.
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    30 Die Vorinstanz meint, die im vorliegenden Fall aufgetretenen Auslegungszweifel mit seinem Urteil durch seine Aussagen zum Begriff der Amtshandlung ausgeräumt zu haben, und beruft sich im Übrigen auf den Beschluss des 8. Senats vom 25. September 1989 BVerwG 8 B 95.89 (Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8), wonach das Bestimmtheitsgebot nicht gewährleiste, dass jeder Betroffene anhand des Gebührentatbestandes gleichsam auf den Pfennig genau vorausberechnen könne, was ihn eine bestimmte Behördenhandlung an Gebühren koste.
  • BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    Die Formel, wonach eine Grenze für die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe erst dann überschritten werde, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch Behörden und Gerichte ausschließen (so z.B. Beschlüsse vom 15. November 1995 BVerwG 11 B 72.95 juris Rn. 5 und vom 10. April 2000 BVerwG 11 B 61.99 juris Rn. 10), beschreibt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit in der Tat zutreffend.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    25 Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 16. Februar 2000 1 BvR 242/91, 315/99 BVerfGE 102, 1 ) hat dementsprechend entschieden, dass die Verantwortlichkeit für Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen, die § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für den dort genannten Personenkreis begründet, an herkömmliche Instrumente des Polizei- und Ordnungsrechts anknüpft, die den Behörden ebenfalls die Befugnis einräumten, den Pflichtigen auf seine Kosten zur Gefahrenabwehr zu verpflichten.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
    29 Das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87 BVerfGE 87, 234 ; Beschlüsse vom 9. August 1995 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 2 BvR 2374/99 BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder;

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG, Urteil vom 12.7.2006 - 10 C 9/05 -, BVerwGE 126, 222 -233, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Das Bestimmtheitsgebot fordert im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (stRspr, vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 2018 - 1 BvR 45/15 - NVwZ 2019, 57 Rn. 16 f. sowie Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 , jew. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 29 f.).

    Ebenfalls nicht einschlägig ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 - (BVerwGE 126, 222 ), das einen sehr weiten Gebührentatbestand betraf ("Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung"), bei dem auch die gerichtliche Auslegung keine Kriterien für die Abgrenzung gebührenpflichtiger und gebührenfreier Amtshandlungen zu benennen vermochte.

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot liegt jedoch dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der gebührenrechtlichen Regelungen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 5 f. und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 8; Urteil vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222 Rn. 30 m.w.N.).
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